Neue CoronaVO: Auswirkungen auf LMs

16.12.2021 von Lars Keller
Verband
Die neuen 2G Regelungen für Sportler:innen haben Auswirkungen auf Sportveranstaltungen, somit unter anderem auch auf Landesmeisterschaften.

Von vielen Maßnahmen der Corona-Verordnung Sport (CoronaVO Sport) des Landes Baden-Württemberg sind Spitzen- und Leistungssportler ausgeschlossen. Normale offene Turniere und Landesmeisterschaften zählen leider nicht zu den Sportveranstaltungen des Spitzen- und Leistungssports, weshalb hierfür in den Alarmstufen die 2G-Regelungen gelten. Das bedeutet, dass die teilnehmenden Sportler:innen mindestens geimpft oder genesen im Sinne der aktuellsten Corona-Verordnung sein müssen. In der Alarmstufe II kommt noch die sogenannte 2G-Plus-Regel dazu (geboostert usw.).

Details zu diesen allgemeinen Regelungen entnehmen Sie bitte der Übersicht der Landesregierung.

Erschwerend kommt hinzu, dass nach aktuellem Sachstand auch 12- bis 17jährige Sportler:innen ab dem 01.02.2022 entweder über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder genesen sein müssen. 14 Tage nach dem zweiten Impftermin gilt man als vollständig geimpft. Sofern wir uns also da noch immer in den Alarmstufen befinden, gelten nach aktuellem Stand die derzeitigen Regelungen (2G bzw. 2G-Plus) auch für 12- bis 17jährige Sportler:innen.

Sportler:innen, die diese Vorgaben der Landesregierung nicht erfüllen, dürfen bei offenen Turnieren nicht teilnehmen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass diese Sportler:innen auch an Landesmeisterschaften nicht teilnehmen dürfen.

Auf diese Vorgaben hat der TBW keinen Einfluß – das Präsidium bittet jedoch um Beachtung.

Links

Hinweis:
Für die Personen im TBW, die rund um Corona an der Informationsverarbeitung für Sie arbeiten, ist es von höchster Wichtigkeit und größtem Interesse, Sie schnellstmöglich und umfassend zu informieren. Ganz frische Verordnungen sorgen jedoch jedes Mal wieder für Verwirrung. Das ist für Sie und uns unbefriedigend. 
Das Ministerium hat uns in Gesprächen erklärt, dass wegen der großen Eile derzeit auf die intensiven und langwierigen Abstimmungsprozesse unter den Ministerien verzichtet werden muss. Dies führt in Konsequenz regelmäßig dazu, dass Definitionen, Erklärungen, FAQs usw. teilweise noch nicht auf den neuesten Stand gebracht werden konnten. Unsere Ansprechpartner bitten hier um Verständnis, dass dieser Prozess i.d.R. eine Woche dauert und es in diesem Zeitraum zu ungeklärten Punkten kommen kann. Ebenso weißt man darauf hin, dass es in diesem Zeitraum zu keinen Maßnahmen aufgrund dieser Ungeklärtheiten kommen dürfte, die den Sportler:innen und Vereinen negativ angelastet werden.

Aktuelle CoronaVO, FAQs und weitere Informationen der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Das Präsidium bittet inständig darum, sich im Training und auch in der öffentlichen Darstellung (z. B. Social Media) strikt an die gelten Bestimmungen zu halten. Fehlverhalten kann automatisch zu einer Verschlechterung der Lage für den Tanzsport in Baden-Württemberg führen. Es liegt allein in unseren Händen, wie sich die zukünftige Lage für uns alle gestaltet.

Lokal kann die CoronaVO unterschiedlich ausgelegt werden. Dies ist bedauerlich aber muss wohl akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie: 
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Angaben bzw. Antworten nicht zwingend auch auf Ihren konkreten Sachverhalt anwendbar sind und Rechtsfragen einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung der anwendbaren Rechtsgrundlage zu entscheiden sind. Dieses Informationsangebot ist keine Rechtsberatung.

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